Hausrecht

Das Hausrecht üben die Vorstandsmitglieder des Förde-Golf-Club e.V. Glücksburg aus.

Hausordnung

Präambel: Die Golfanlage dient den Mitgliedern und Gästen zur sportlichen Betätigung, der Entspannung und Erholung. Um diesem Zweck jederzeit gerecht zu werden, erwartet der FGC von Mitgliedern und Gästen Höflichkeit im gegenseitigen Umgang und größte Rücksichtnahme.

  1. Fahrzeuge bitte nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz abstellen. Die Wagen sollten abgeschlossen sein. Der FGC haftet weder für Schäden an, noch für Verluste aus abgestellten Fahrzeugen. Es ist nicht gestattet, den Parkplatz über die Zufahrt zum Werksgelände zu verlassen.
  2. Auf dem gesamten Clubgelände ist korrekte Kleidung im Sinne der Kleiderordnung zu tragen. Schuhe mit Metall-Spikes sind auf dem Platz nur in der Zeit zwischen Anfang November und Ende März erlaubt. Im Restaurant des FGC sind Metall-Spikes nicht erwünscht.
  3. Im Sekretariat und Clubhaus ist das Rauchen untersagt. Lediglich im Zelt und auf den Terrassen darf geraucht werden. Mitglieder und Gäste werden gebeten, vor Betreten des Sekretariats und des Clubhauses die Schuhe zu reinigen.
  4. Jugendlichen ist gemäß Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen auf der Clubanlage untersagt.
  5. Es wird darum gebeten, im Clubhaus die Benutzung von Mobiltelefonen zu vermeiden. 
  6. In den Umkleideräumen sowie in der Garderobe ist Ordnung zu halten. Der Club ist berechtigt herumliegende Gegenstände einzusammeln. Clubhandtücher dürfen nicht aus dem Clubhaus entfernt werden. Beim abendlichen Verlassen der Umkleideräume bitte die Fenster schließen und die Heizung auf Frostschutz stellen.
  7. Der Club übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände.

Der Vorstand